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Beihilferecht | Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW verfassungswidrig
Die sog. Kostendämpfungspauschale (§ 12a der nordrhein-westfälischen Beihilfenverordnung) ist seit dem Jahr 2003 verfassungswidrig. Durch diese Pauschale werden Zuschüsse des Landes zu krankheitsbedingten Aufwendungen seiner Beamten und Richter um einen jährlichen Betrag gekürzt. Nach Ansicht des 1. Senats des OVG NRW, Urteile v. - 1 A 4955/05, 111 A 4955/0580/06, 3529/06 und 1063/07 verletzt das Land durch Abzug der Kostendämpfungspauschale den Kern der verfassungsrechtlich geschuldeten Fürsorge. Beihilfe ergänze die Alimentation, um Beamte und Richter in Krankheitsfällen wirtschaftlich abzusichern. Bewege sich die Alimentation am untersten Rand des verfassungsrechtlich Akzeptablen, so führe jede Minderung von Beihilfeleistungen zu einer fürsorgewidrigen Unterversorgung. Ein solcher krit...