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Rückstellung für Nachbetreuung von Versicherungsverträgen
Die OFD Koblenz äußert sich zur Frage der Rückstellung wegen eines Erfüllungsrückstands für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen. Sie ordnet an:
Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung kann grundsätzlich stattgegeben werden, sofern die Rückstellung abgezinst wird und die Grundlagen für die Berechnung der Rückstellung vorgelegt werden.
Einspruchsverfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO können ruhen bis zum Abschluss des beim FG Schleswig-Holstein anhängigen Klageverfahrens (Az.: 5 K 34/07).
Die Verfügung der OFD Koblenz stellt eine Aufweichung des Nichtanwendungserlasses des dar (BBK KN-Nr. 226/2006), der das betraf (BStBl 2006 II S. 866). Der BFH hatte entschieden, dass ein bilanzierender Versicherungsvertreter ei...