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Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin
Darstellung und kritische Würdigung
Zehn Jahre nach Erscheinen der ersten DIHK-Empfehlung für eine Prüfung zum Controller IHK/Controllerin IHK existiert nun eine Prüfungsverordnung des Bundes. Am erließ das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin und löste damit die bis dahin geltenden Prüfungsordnungen einzelner Industrie- und Handelskammern ab. In diesem Zusammenhang sind Änderungen vorgenommen worden, die sicher in manchen Teilen zur Optimierung der Aufstiegsfortbildung Controller(in) beitragen können, die jedoch in anderen Teilen immer wieder offensichtlich gewordene Probleme noch immer nicht ausreichend berücksichtigen. Fraglich ist damit, ob für die (neue) IHK-Fortbildungsprüfung ähnlich viel Nachfrage zu erwarten ist, wie für die Fortbildung selbst. Den Wortlaut der neuen Prüfungsordnung finden Sie hier:
S. 964I. Einführung
Im Vorwort des neuen Rahmenlehrplans Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin wird die Entstehung der neuen Prüfungsverordnung des Bundes zurückgeführt auf den stetigen Bedarf der Wirtschaft nach Absolventen dieser IHK-Prüfung. Der Bedarf an Fachkrä...