Praktikerhandbuch Umsatzsteuer
1. Aufl. 2007
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D. Bemessungsgrundlage
Literatur: Sobotta, NWB F. 7 S. 6705; Gottwald, UVR 2004 S. 366; Schubert, UR 2005 S. 469; Winter/Rüth, UStB 2005 S. 175; Möhlenkamp/Maunz, UR 2006 S. 1.
I. Bemessungsgrundlage gem. §§ 10, 11 UStG
1. Allgemeines
1181 Für die steuerbaren Umsätze des § 1 Abs. 1 UStG, also sowohl für die steuerpflichtigen als auch für die steuerfreien Umsätze, ist die Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Bemessungsgrundlage ist der Wert, auf den bei einem steuerpflichtigen Umsatz der Steuersatz anzuwenden ist. Die gesetzliche Grundlage für die Bemessungsgrundlagen findet sich grundsätzlich in den §§ 10 und 11 UStG. Auch bestimmte nicht steuerbare Umsätze sind in den Voranmeldungen betragsmäßig zu erfassen.
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Steuerbarer Umsatz | Bemessungsgrundlage | Gesetzliche Regelung |
Lieferungen und sonstige Leistungen | Entgelt | |
Einkaufspreis zzgl. Neben- kosten oder Selbstkosten Ausgaben | ||
Einfuhr im Inland | Zollwert | |
Innergemeinschaftlicher Er- werb | Entgelt Einkaufspreis zzgl. Neben- kosten oder Selbstkosten |
2. Bemessungsgrundlage für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
2.1 Entgelt
1182 Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG). Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der USt. Das Entgelt stellt demzufolge ein...