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Verkauf einer vermieteten Produktionshalle
Der Verkauf einer vermieteten Produktionshalle stellt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, wenn diese unter Beibehaltung ihres Verwendungszwecks in das erwerbende Unternehmen integriert wird. Die Anforderungen, ob ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen nicht steuerbar übereignet wird, sind unter Berücksichtigung der Regelung der 6. EG-RL zu bestimmen. Zum Begriff der Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens unter Berücksichtigung der 6. EG-RL.