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FG Niedersachsen 01.03.2007 16 K 30/05, NWB direkt 38/2007 S. 9

Avalgebühr ist kein Entgelt i. S. von § 8 Nr. 1 GewStG

Eine Avalgebühr für eine Ausfallbürgschaft ist kein Entgelt für Dauerschulden i. S. von § 8 Nr. 1 GewStG. Die Hinzurechnung der Avalprovision zum Gewinn lässt sich auch nicht mit dem Argument rechtfertigen, Bürgschaft und Kredit seien wirtschaftlich als Einheit anzusehen.