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BFH 28.03.2007 IX R 46/05, NWB direkt 38/2007 S. 5

Gutachterkosten bei Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses als Werbungskosten

Vom Erbbaurechtsverpflichteten bei Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses zu tragende Gutachterkosten für die Ermittlung der Entschädigung nach § 27 Abs. 1 ErbbauV sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.