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Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung
Bei einem seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden Existenzgründer muss bei noch nicht vorhandenen Einnahmen die begehrte Ansparabschreibung durch Einreichung einer korrigierten Einnahmenüberschussrechnung dokumentiert und ein Nachweis über die liquiden Mittel hinsichtlich der geplanten Investition erbracht werden.