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OLG Jena 22.08.2007 6 W 244/07, NWB 38/2007 S. 294

Gesellschaftsrecht | Fortbestehen einer in England gelöschten Limited als Restgesellschaft zur Liquidation des in Deutschland belegenen Vermögens

Eine Limited hat die Verpflichtung, ihren Jahresabschluss binnen zehn Monaten (ab binnen neun Monaten) nach Ende der jeweiligen Bilanzperiode beim Registrar einzureichen. Kommt die Gesellschaft dieser Verpflichtung nicht nach, kann ein Bußgeld verhängt und bei beharrlicher Weigerung ein Amtslöschungsverfahren eingeleitet werden. Wird eine englische Limited aus diesen Gründen im Register ihres Heimatstaats gelöscht, fällt in Deutschland belegenes Vermögen nicht an die englische Krone. Zum Zwecke der Liquidation besteht die Limited im Hinblick auf ihr in Deutschland belegenes Vermögen als Restgesellschaft fort. Der Liquidator der Restgesellschaft wird vom zuständigen Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen bestellt (OLG Jena, Beschluss v. - 6 W 244/07, ZIP 2007 S. 1709). Diese Regelung einer ...