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Einkommensteuer | Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation sind nach dem NWB LAAAC-54147 als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden (Änderung der Rechtsprechung).