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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 1046/03

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 12 Abs. 4

Erbschaftsteuerlicher Wert einer voll eingezahlten noch nicht fälligen Lebensversicherung

Leitsatz

Eine voll eingezahlte noch nicht fällige Lebensversicherung ist nicht mit der Ablaufleistung, sondern mit 2/3 der eingezahlten Beiträge anzusetzen, sofern nicht der Rückkaufswert nachgewiesen wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 25 Nr. 1
DStRE 2008 S. 297 Nr. 5
UVR 2007 S. 296 Nr. 10
OAAAC-56797

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