SIC-12

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Diese Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen. Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.

Die Änderung in Paragraph 6 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Wenn ein Unternehmen IFRS 2 für eine frühere Berichtsperiode anwendet, so ist auch diese Änderung für jene frühere Periode anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAD-10192