IFRIC 9 7A

Beschluss

7A [1]

Ob ein eingebettetes Derivat bei Umgliederung eines finanziellen Vermögenswerts aus der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet gemäß Paragraph 7 vom Basisvertrag getrennt und als Derivat bilanziert werden muss, ist anhand der Umstände zu einem der folgenden Zeitpunkte zu bewerten:

(a)

dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen zum ersten Mal Vertragspartei wurde oder – falls später –

(b)

dem Zeitpunkt, zu dem sich die Vertragsbedingungen so stark geändert haben, dass sich auch die Zahlungsströme, die sich ansonsten aus dem Vertrag ergeben hätten, erheblich geändert haben.

IAS 39 Paragraph 11 Buchstabe c gilt für diese Bewertung nicht (d. h. der hybride (zusammengesetzte) Vertrag ist so zu behandeln als wäre er nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden). Ist ein Unternehmen zu dieser Bewertung nicht in der Lage, muss der hybride (zusammengesetzte) Vertrag zur Gänze in der Kategorie ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet verbleiben.

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SAAAD-10616

1Anm. d. Red.: Paragraph 7A eingefügt gem. VO v. 30. 11. 2009 (ABl EU Nr. L 314 S. 43) mit Wirkung v. 4. 12. 2009. Zur Anwendung siehe Paragraph 10.