IFRIC 8 13
Zeitpunkt des Inkrafttretens
13
Diese Interpretation ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wenn ein Unternehmen diese Interpretation für Berichtsperioden anwendet, die vor dem beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.
Fundstelle(n):
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IAAAD-10615