IFRIC 8 12

Beschluss

12

Das Unternehmen hat die erhaltenen nicht identifizierbaren Güter oder Dienstleistungen am Tag der Gewährung zu bewerten. Bei Geschäftsvorfällen mit Barausgleich wird die Verbindlichkeit jedoch zu jedem Abschlussstichtag neu bewertet, bis sie beglichen ist.

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IAAAD-10615