Anwendungsbereich
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Diese Interpretation ist in Abschlüssen eines Teilnehmers für die Bilanzierung von Anteilen an Entsorgungsfonds anzuwenden, welche die beiden folgenden Merkmale aufweisen:
die Vermögenswerte werden gesondert verwaltet (sie werden entweder in einer eigenständigen rechtlichen Einheit oder innerhalb einer anderen Einheit als getrennte Vermögenswerte gehalten) und
die Zugriffsrechte der Teilnehmer auf die Vermögenswerte sind begrenzt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAJ-50179