IFRIC 2 17
Zeitpunkt des Inkrafttretens
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Mit der im Mai 2012 veröffentlichten Verlautbarung Jährliche Verbesserungen – Zyklus 2009-2011 wurde Paragraph 11 geändert. Diese Änderung ist rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler [1] auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen diese Änderung an IAS 32 im Rahmen der im Mai 2012 veröffentlichten Verlautbarung Jährliche Verbesserungen – Zyklus 2009-2011 auf eine frühere Periode an, so ist auch die Änderung an Paragraph 11 auf diese frühere Periode anzuwenden.
Fundstelle(n):
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BAAAJ-50185