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IFRIC 1 10

Übergangsvorschriften

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Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nach IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler vorzunehmen. [1]

Fundstelle(n):
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FAAAJ-50188

1Amtl. Anm.: Mit der Veröffentlichung von IFRS 18 hat der IASB den Titel von IAS 8 in Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses geändert.