IFRIC 11 7

Beschluss

Anteilsbasierte Vergütungen mit den eigenen Eigenkapitalinstrumenten eines Unternehmens (Paragraph 1)

7

Anteilsbasierte Vergütungen, bei denen ein Unternehmen Dienstleistungen als Entgelt für seine eigenen Eigenkapitalinstrumente erhält, werden als Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Dies gilt unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen zum Kauf von Eigenkapitalinstrumenten einer anderen Partei entscheidet oder dazu gezwungen ist, um seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern nachzukommen. Dies gilt auch unabhängig davon, ob

(a)

die Rechte des Mitarbeiters an den Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens vom Unternehmen selbst oder seinem Eigentümer/seinen Eigentümern gewährt wurden; oder

(b)

die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung vom Unternehmen selbst oder von seinem Eigentümer/seinen Eigentümern erfüllt wurde.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAD-10715