IFRIC 11 12
Zeitpunkt des Inkrafttretens
12
Diese Interpretation ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wenn ein Unternehmen diese Interpretation für Berichtsperioden anwendet, die vor dem beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.
Fundstelle(n):
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QAAAD-10715