IFRIC 11 11
Beschluss
Anteilsbasierte Vergütungen mit den Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens
Ein Tochterunternehmen gewährt seinen eigenen Mitarbeitern Rechte an Eigenkapitalinstrumenten seines Mutterunternehmens (Paragraph 3(b))
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Das Tochterunternehmen bilanziert den Geschäftsvorfall mit seinen Mitarbeitern als Barausgleich. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Art und Weise, wie das Tochterunternehmen die Eigenkapitalinstrumente erhält, um seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern nachzukommen.
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QAAAD-10715