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Einkommen-/Lohnsteuer | Freistellung von Arbeitslohn nach dem DBA-USA
Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer in den USA für einen Arbeitgeber tätig, der nach Maßgabe des Art. 4 DBA-USA 1989 sowohl in Deutschland als auch in den USA ansässig ist, so ist der auf diese Tätigkeit entfallende Arbeitslohn unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensteuer befreit (Bezug: Art. 4, Art. 15 Abs. 1 und 2, Art. 23 Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-USA).
Praxishinweise: Bei einer Doppelansässigkeit des Arbeitgebers ist ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates ausgeschlossen, da die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 DBA-USA nicht mehr kumulativ erfüllt werden. Es fehlt an der Voraussetzung, dass die Vergütung von einem bzw. für einen Arbeitgeber gezahlt wird, der nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist.