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Keine Durchschnittssatzbesteuerung für eingetragene Genossenschaften
Dass eine eingetragene Genossenschaft nach nationalem Recht aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb und daher nach § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG nicht als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gilt und deswegen die Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht in Anspruch nehmen kann, verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.