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Folgen von gegen das Kapitalerhaltungsgebot verstoßende Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft
Ein Gewinnverteilungsbeschluss, der unter Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Rechts gefasst wurde, ist zivilrechtlich wirksam. Die Verrechnung eines Ausschüttungsanspruchs mit einer Gegenforderung der Gesellschaft ist nicht im Hinblick auf § 30 Abs. 1 GmbHG unwirksam, sondern ein Verstoß gegen das Rückzahlungsverbot führt nur zur Rechtsfolge des § 31 GmbHG. Daraus folgt, dass gegen das Kapitalerhaltungsgebot verstoßende Ausschüttungen, die durch Gutschrift auf einem Darlehenskonto eines beherrschenden Gesellschafters vollzogen werden, nur einen Rückforderungsanspruch nach § 31 Abs. 1 GmbHG auslösen, nicht aber unwirksam sind.