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BFH 15.05.2007 I B 6/07, NWB direkt 37/2007 S. 6

Folgen von gegen das Kapitalerhaltungsgebot verstoßende Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft

Ein Gewinnverteilungsbeschluss, der unter Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Rechts gefasst wurde, ist zivilrechtlich wirksam. Die Verrechnung eines Ausschüttungsanspruchs mit einer Gegenforderung der Gesellschaft ist nicht im Hinblick auf § 30 Abs. 1 GmbHG unwirksam, sondern ein Verstoß gegen das Rückzahlungsverbot führt nur zur Rechtsfolge des § 31 GmbHG. Daraus folgt, dass gegen das Kapitalerhaltungsgebot verstoßende Ausschüttungen, die durch Gutschrift auf einem Darlehenskonto eines beherrschenden Gesellschafters vollzogen werden, nur einen Rückforderungsanspruch nach § 31 Abs. 1 GmbHG auslösen, nicht aber unwirksam sind.