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PiR Nr. 9 vom Seite 243

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen durch ED IAS 24

Dr. Peter Bömelburg, Dipl.-Kfm. Christian Landgraf und Dipl.-Kfm. Karsten Luce
Kernaussagen
  • IAS 24 verlangt verschiedene Angaben über nahe stehende Unternehmen und Personen. Durch den ED IAS 24 kommt es zu einer neuen, konsistenteren Definition für nahe stehende Unternehmen und Personen.

  • Schwebende Geschäfte werden in den Kreis der berichtspflichtigen Transaktionen aufgenommen. Staatlich beeinflusste Unternehmen erhalten Erleichterungen bei den offenzulegenden Geschäften.

  • Die Regelungen des IAS 24 werden zukünftig auch für HGB-Bilanzierer von Relevanz sein, wenn aufgrund der Änderungsrichtlinie zur 4. und 7. EG-Richtlinie Informationen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen auch in einen HGB-Abschluss aufgenommen werden müssen.

Das IASB hat den Exposure Draft of Proposed Amendments to IAS 24 Related Party Disclosures (ED IAS 24) veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag stellt den Regelungsbereich von IAS 24 unter Berücksichtigung des Änderungsentwurfs kritisch dar und illustriert dabei die von der Änderung betroffenen Fallkonstellationen. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei den bei eigentümergeführten Unternehmen häufig auftretenden Fragestellungen.

I. Einleitung

Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen gehör...

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