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NWB Nr. 37 vom Seite 3231 Fach 3 Seite 14733

Entstrickung und Verstrickung bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Verhältnis zu den Gewinnkorrekturvorschriften und Auswirkungen auf die Betriebsstättenbesteuerung

Andreas Benecke

Anlässlich der vollständigen Umsetzung der Fusionsrichtlinie in nationales Recht hat der Gesetzgeber mit dem SEStEG allgemeine Entstrickungs- und Verstrickungstatbestände – für alle nach dem endenden Wirtschaftsjahre – im deutschen Ertragsteuerrecht gesetzlich geregelt. Wie die jüngsten Entwicklungen zeigen, handelt es sich jedoch hierbei nur um einen ersten – unvollkommenen – Schritt in Richtung Internationalisierung des deutschen Ertragsteuerrechts. So wird mit § 50d Abs. 9 EStG durch das JStG 2007 eine allgemeine Rückfallklausel eingeführt. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde das Thema Funktionsverlagerung als Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes aufgegriffen und in § 1 AStG Regelungen zum Transferpreispaket eingeführt. Die OECD hat im Dezember 2006 einen Bericht zur Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten veröffentlicht, der weitreichende Änderungen im OECD-Musterkommentar und sehr wahrscheinlich weitere Änderungen in § 1 AStG nach sich ziehen wird. Über dies hinaus hat die EU-Kommission am eine Mitteilung zur Wegzugsbesteuerung veröffentlicht, welche die Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmensaktivitäten nicht unbeeinflusst lassen ...