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Legalisierung des Cash Pooling im Rahmen der geplanten GmbH-Reform
Zukünftig Rechtssicherheit bei der Konzernfinanzierung
„Cash Pooling” bezeichnet einen konzerninternen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales Finanzmanagement, das den Unternehmensteilen im Konzern Kredite zur Deckung von Liquiditätslücken offeriert. Hierzu werden Mittel von den Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft zu einem gemeinsamen Cash-Management geleitet.
I. Geltende Rechtslage
Cash Pooling-Systeme müssen rechtlich den strengen Kapitalerhaltungsregeln, insbesondere § 30 GmbHG, entsprechen. Durch das NWB AAAAB-89381 ist jedoch erhebliche Rechtsunsicherheit für die weitere Verwendung von Cash-Pools entstanden. Nach dieser Grundsatzentscheidung sind Kreditgewährungen an Gesellschafter, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zulasten des gebundenen Vermögens der GmbH erfolgen, auch dann grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten, wenn der Rückzahlungsanspruch vollwertig ist. Durch diese Rechtsprechung steht infrage, ob Cash Pooling-Systeme vereinbar mit den Kapitalerhaltungsregelungen sind.
II. Zukünftige Rechtslage durch das MoMiG
Im Rahmen der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung de...