Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prozessrecht | Richterliche Pflicht zur Beweisaufnahme bei schlüssigem Parteivortrag
Streiten Parteien eines aktienrechtlichen Anfechtungsrechtsstreits unter Vorlage einander in wesentlichen Punkten widersprechender Privatgutachten über komplexe Fragen der Unternehmensbewertung, darf der Richter nicht ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem Vortrag einer Partei zulasten der anderen den Vorzug geben. Ausnahmen davon gelten nur, wenn der Tatrichter über eine eigene spezifische Fachkunde verfügt und diese darlegt ( NWB YAAAC-52498).