Ertragsteuerliche Behandlung der Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und bei der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 GrEStG)
Verwaltungsauffassung: Anschaffungsnebenkosten
Die ertragsteuerliche Behandlung der Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und bei der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 GrEStG) war Gegenstand eines Abstimmungsverfahrens unter den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Demnach gehört die Grunderwerbsteuer in beiden Fällen nicht zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern stellt Anschaffungsnebenkosten i. S. des § 255 Abs. 1 HGB dar.
Ebenso
Zu dem gleichen Ergebnis ist das Finanzgericht München für den Fall einer GmbH-Anteilsvereinigung in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG gelangt. Das Urteil vom , EFG 2007, 252, ist in Rechtskraft erwachsen, weil die dagegen eingelegte Revision , nicht veröffentlicht, als unzulässig verworfen wurde.
überholt
Das Schrifttum ist überwiegend anderer Auffassung. Soweit dort (vgl. z.B. Lohmann/von Goldacker/Gick, BB 2007, 295) auf eine ebenfalls eine sofortige Abziehbarkeit bejahende , nicht veröffentlicht, Bezug genommen wird, handelt es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, an der seitens der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht mehr festgehalten wird.
Bayerisches Landesamt für
Steuern v. - S 2171 - 4 St
3203
Fundstelle(n):
DStR 2007 S. 1679 Nr. 38
QAAAC-54154