Mathias Graumann, Anke Schmidt-Graumann

Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser

1. Aufl. 2007

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55531-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57571-6

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Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser (1. Auflage)

3. Die Abgrenzung von Investitionen und Kosten

3.1 Grundlegende Bestimmungen der Abgrenzungsverordnung (AbgrV)

Durch die Institutionalisierung der dualen Krankenhausfinanzierung mit Inkrafttreten des KHG 1972 wurden nähere Bestimmungen notwendig, welche Kosten über die Fördermittel der Länder und welche über die Pflegesätze bzw. Fallpauschalen zu finanzieren sind. Eine Abgrenzung der Investitionen im Hinblick auf diese Finanzierungsarten erfolgt im Rahmen der Abgrenzungsverordnung (AbgrV), die auf Basis der Ermächtigungsklausel in § 16 Satz 1 Nr. 5 KHG erlassen wurde und die in ihren wesentlichen derzeitigen Bestimmungen aus dem Jahr 1986 datiert. Die letzte bedeutende materielle Änderung erfolgte im Rahmen der Euro-Einführung in Form der Wertgrenzenumstellung.

Die AbgrV regelt die Abgrenzung der nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 KHG im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen (DRG-relevanten) Kosten der Krankenhäuser. Die Kriterien der Abgrenzung entsprechen dabei weitgehend den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen, so dass in Zweifelsfällen auf eine detaillierte handelsrechtliche und steuerrechtliche Rechtsprechung zurückgegriffen we...

Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser

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