Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
1. Aufl. 2007
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1. Einführung
Der Markt für Gesundheitsleistungen ist durch eine Vielzahl von Gruppierungen wirtschaftlicher Akteure geprägt. Dies sind insbesondere
Krankenkassen, Versicherungen,
Krankenhäuser,
niedergelassene Ärzte,
Pflege- und sonstige Dienstleister sowie
Produktions- und Handelsunternehmen.
Nach der Trägerschaft der wirtschaftlichen Einheiten im Gesundheitswesen lassen sich unterscheiden
bedarfswirtschaftlich ausgerichtete, und zwar
öffentliche Träger sowie
freie gemeinnützige Träger (Stiftungen, Vereine) und
erwerbswirtschaftlich orientierte private Träger.
Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf diejenigen wirtschaftlichen Einheiten im Gesundheitswesen, auf die die für Finanzierung und Rechnungslegung relevanten Vorschriften
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG),
der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und
des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) bzw. alternativ der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Anwendung finden.
Dies sind die Krankenhäuser i.S.d. § 2 Nr. 1 sowie §§ 3, 5 KHG. Hierzu weisen die maßgeblichen Gesetzesvorschriften zwei konkurrierende Definitionen aus:
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Krankenhausdefinitionen | |||
§ 2 Abs. 1 KHG | |||
Einrichtungen, die | Einrichtungen, die | ||
▶ | der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe die- nen, | ▶ | der Krankenhausbehandl... |