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NWB Nr. 36 vom Seite 3109

Serienmäßiger Rußpartikelfilter – unbürokratische Lösung für Fälle ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren

Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen mitteilt, gibt es jetzt eine unbürokratische Lösung für Besitzer von Diesel-Pkw mit serienmäßig eingebauten Partikelfiltern, die keinen entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren haben: Sofern die Fahrzeughersteller die für eine Anerkennung notwendigen Daten dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung stellen, kann die Finanzverwaltung auch ohne Vorlage der geänderten Zulassungspapiere diese Fahrzeuge als besonders partikelreduziert besteuern. Die Finanzverwaltung appelliert daher an die Hersteller, ihre Angaben beim Kraftfahrt-Bundesamt zu ergänzen, um der Steuerverwaltung die Korrektur fehlerhafter Steuerbescheide zu ermöglichen.

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde ein befristeter Steuerzuschlag für nicht besonders partikelreduzierte Diesel-Pkw in Höhe von 1,20 € je angefangene 100 cm3 Hubraum festgelegt (zu Einzelheiten s. Zens, NWB F. 8 S. 1567). Besonders partikelreduzierte Fahrzeuge sind nicht von dem Steuerzuschlag betroffen. Die Anerkennung der verkehrsrechtlichen Partikelminderungsstufen bzw. -klassen erfolgt mittels Eintragung in den Fahrzeugpapieren durch die zuständigen Zu...