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BMF 17.08.2007 IV B 7 - S 2932/0, NWB direkt 36/2007 S. 7

Vordruck Anpassung Körperschaftsteuervorauszahlungen/Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke ab 2008

Das BMF hat den Vordruck Anpassung Körperschaftsteuervorauszahlungen/Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke ab 2008 nach der Unternehmensteuerreform veröffentlicht. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wird u. a. der Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 % und die Gewerbesteuermesszahl von bis zu 5 % auf einheitlich 3,5 % gesenkt. Daneben wirken sich gewinnerhöhende Maßnahmen im EStG und im KStG auf das Einkommen aus. Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 enthält in § 31 KStG und § 19 GewStG Regelungen, nach denen bei der Festsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2008 die Tarifsenkungen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nur dann berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auch Sachverhalte erklärt, die die Gegenfinanzierung betreffen. Der Steuerpflichtige kann einen entsprechenden...