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FG Rheinland-Pfalz 05.07.2007 4 K 1535/05, NWB direkt 36/2007 S. 4

Keine Steuerbarkeit einer Schadenersatzrente

Eine Schadenersatzrente gem. § 844 Abs. 2 BGB, die den durch den Tod des Unterhaltsverpflichteten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden und den Haushaltsführungsschaden ausgleichen soll, unterliegt nicht der Einkommensbesteuerung.