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Besteuerung des Bodengewinns bei landwirtschaftlicher Fläche
Der Besteuerung des Bodengewinns als land- und forstwirtschaftliche Fläche steht nicht entgegen, dass für den vorliegenden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ein Gewinn nicht ermittelt bzw. erzielt wurde. Für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr genügt, wenn Leistungen entgeltlich an Angehörige erbracht werden. Ob diese Tätigkeit Haupt- oder Nebentätigkeit ist, ist ebenso wenig von Bedeutung wie die Frage, ob aus dieser Tätigkeit der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Ein landwirtschaftlicher Betrieb setzt weder eine Mindestgröße noch einen landwirtschaftlichen Besatz voraus, so dass auch die Bewirtschaftung von Stückländereien mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bei den Rechtsvorgängern zu Einkünften aus Land- un...