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Steuerstrafrecht; | kein Verbot der Verwertung von Erkenntnissen über Spekulationsgewinne aus Wertpapierverkäufen
Das Niedersächsische über eine einstweilige Anordnung einer Bank zur Zulässigkeit der Auswertung von Erkenntnissen über die Erzielung von Spekulationsgewinnen durch Veräußerung von Wertpapieren entschieden. Danach ist bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ein Auskunftsersuchen, dass darauf gerichtet ist, alle Wertpapierverkäufe in der Zeit vom bis zum zu ermitteln, die auf Neuemissionen nach dem beruhten, grds. zulässig. Die Ermittlungen stellen insbes. keine unzulässige Ausforschungsmaßnahme (Rasterfahndung, Ermittlungen ,,ins Blaue hinein'') dar, wenn die FinBeh aus allgemein zugänglichen Quellen (Zeitungsberichten, Börsenmitteilungen, Bankinformationen) Anhaltspunkte dafür erlangt, dass eine Vielzahl von Wertpapierverkäu...BStBl 2000 II S. 643