Anwendung des
§ 174 Abs. 4 AO
bei mehrfacher Bescheidänderung wegen irriger Beurteilung mehrerer
Sachverhalte
Leitsatz
Die mehrmalige Berichtigung der
Einkommensteuerbescheide für die Vorjahre wegen irriger Beurteilung
mehrerer Sachverhalte im Zusammenhang mit bestimmten ausländischen
Einkünften – zunächst zu Lasten des Steuerpflichtigen wegen nun
als richtig erkannter voller inländischer Steuerpflicht; danach zu seinen
Gunsten wegen währungsbedingter Minderungen – rechtfertigen es
nicht, Jahre später den Einkommensteuerbescheid des Streitjahres
gestützt auf
§ 174 Abs. 4 AO
zu seinen Lasten zu ändern, in dem die streitigen Einkünfte wegen
unterlassener Ermittlungen des Finanzamts bisher überhaupt nicht angesetzt
waren.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1921 Nr. 24 EAAAC-53481
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