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FG München Urteil v. - 5 K 866/05 EFG 2007 S. 1614 Nr. 20

Gesetze: EStG 2004 § 32 Abs. 4 S. 2, EStG 2004 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, FGO § 79b, FGO § 96 Abs. 1, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Keine Bindung der Familienkasse an Einkommensteuerbescheid des Kindes

Rechtsreferendariat als kindergeldrechtliche Berufsausbildung

Werbungskostenabzug für Fahrtkosten

Leitsatz

1. Die Familienkasse ist bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, kindergeldrechtlich berücksichtigungsfähigen Kindes nicht an die Einkünfteermittlung im Einkommensteuerbescheid des Kindes gebunden.

2. Sind Werbungskosten des Kindes trotz mehrmaliger Aufforderung der Familienkasse nicht nachgewiesen worden, so kann das Gericht nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins auf den Nachweis der Werbungskosten und weiteren einkunftsmindernden Ausgaben im Einzelnen verzichten, wenn ein Erfahrungssatz vorliegt, dass bestimmte typische Sachverhalte bestimmte Folgen auslösen oder umgekehrt bestimmte Folgen auf einen typischen Geschehensablauf hindeuten und dieser Erfahrungssatz geeignet ist, die volle Überzeugung des Gerichts vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Tatsache zu begründen. Dieser Anscheinsbeweis kann durch substantiierte Einwände der Familienkasse erschüttert werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergeben könnte.

3. Unter Heranziehung der Grundsätze des Anscheinsbeweises steht fest, dass in Bayern einem Rechtsferendar im juristischen Vorbereitungsdienst typischerweise Fahrtkosten für die Wege zwischen seinem Wohnort und dem Justizausbildungszentrum München, beim Aufsuchen seiner regelmäßigen Arbeitsstätte im juristischen Vorbereitungsdienst sowie beim Aufsuchen von diversen Bibliotheken und Repetitorien entstehen; insoweit kommt auch ohne Nachweis ein Werbungskostenabzug in Betracht.

4. Der juristische Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar zählt zur juristischen Berufsausbildung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1614 Nr. 20
UAAAC-53480

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