Der Verlust des Guthabens auf dem Gesellschafterverrechnungskonto ist nicht bei der Ermittlung eines Liquidationsverlusts
aus wesentlicher Beteiligung im Sinne des § 17 EStG zu berücksichtigen, wenn eine Krise der Gesellschaft im Sinne drohender
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz im Zeitpunkt der Hingabe der Mittel nicht bestanden hat, und mit der Gesellschaft auch
keine Vereinbarung über ein krisenbestimmtes Darlehen im Sinne von § 610 BGB getroffen worden ist.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1600 Nr. 20 VAAAC-53471
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