Zeitweise Gestellung exklusiver Fahrzeuge mit professionellem
Chauffeur ist keine Beförderungsleistung
Leitsatz
Die zeitweise Gestellung exklusiver
Fahrzeuge mit professionellem Chauffeur durch einen Chauffeur- und
Limousinenservice zur zeitlich flexiblen Durchführung der jeweils vom
Kunden gewünschten Beförderungen geht über eine reine
Beförderungsleistung hinaus. Es liegt eine sonstige Leistung eigener Art
vor, deren Ort sich nach der Grundregel des
§ 3a Abs. 1 UStG
nach dem Sitz des leistenden Unternehmers richtet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1990 Nr. 24 UStB 2008 S. 41 Nr. 2 UAAAC-53467
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