Kein Vorsteuerabzug für Rechnung ohne Angabe des Lieferdatums
Leitsatz
Eine Rechnung, in der weder ein genaues Lieferdatum noch zumindest der Monat der Lieferung angegeben ist, berechtigt den Rechnungsempfänger
nach § 14 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m. 15 UStG in der ab gültigen Fassung nicht zum Vorsteuerabzug, wenn auch auf dem Lieferschein
der Zeitpunkt der Lieferung nicht angegeben ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 5/2008 S. 224 DB 2008 S. 380 Nr. 8 EFG 2007 S. 1998 Nr. 24 GAAAC-53463
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