Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Die Rückkehr zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG ist nicht erst ab dem Veranlagungszeitraum zulässig, der auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Steuerpflichtige das Finanzamt auf das erneute Vorliegen der Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG aufmerksam gemacht hat. Für die entgegenstehende Rechtsauffassung der Verwaltung in Abschn. 129 Abs. 3 Satz 4 EStR 2000 gibt es keine Rechtsgrundlage.