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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung bei einem nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden: Eine Hinzuschätzung von Einnahmen kann nicht auf der Grundlage einer Geldverkehrsrechnung erfolgen, wenn das Ergebnis bei einem üblichen Geschehensablauf nicht der Wirklichkeit entsprechen kann.