Insolvenzen und Steuern
7. Aufl. 2007
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I. Allgemeiner Teil
A. Überblick über das Regelinsolvenzverfahren
1. Insolvenzordnung
a) Anwendbarkeit
1 Die Insolvenzordnung trat am in Kraft. Zuvor galt in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 und die Vergleichsordnung vom . In den neuen Bundesländern galt die Gesamtvollstreckungsordnung. Auf Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren, die vor dem beantragt worden sind, und deren Wirkungen sind weiter gem. Art. 103 EGInsO die bisherigen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden.
2 Der Grund für die Reform des Insolvenzrechts lag keineswegs darin, dass die bisherigen Regelungen als unbrauchbar empfunden worden sind, sondern vielmehr darin, dass die Lebensverhältnisse sich seit 1877 derart geändert hatten, dass sie mit den Regelungen der „Perle der Reichsjustizgesetze”, der Konkursordnung, nicht mehr bewältigt werden konnten.
3 Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2006 deutlich zurückgegangen. Durch die weiterhin ansteigende Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Zahl der insgesamt eröffneten Insolvenzverfahren weiterhin zunehmend. Die Unternehmensinsolvenzen sind rückläufig:
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Insolvenzen | |||||
eröffnete Insolvenz- verfahren | mang... |