Anwendung der Differenzbesteuerung bei Lieferungen
Leitsatz
Die Anwendung der Differenzbesteuerung kommt bei Lieferungen nur dann in Betracht, wenn der oder die Vorlieferant(en) die
Differenzbesteuerung zu Recht vorgenommen haben. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Art. 26a Teil B Abs. 2 4. Unterabs.
der 6. EG-Richtlinie, wonach Lieferungen eines steuerpflichtigen Wiederverkäufers nur dann der Differenzbesteuerung unterfallen,
sofern die Lieferung des Gegenstands durch diesen anderen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gemäß dieser Sonderregelung mehrwertsteuerpflichtig
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UStB 2008 S. 39 Nr. 2 MAAAC-52933
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.