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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 248/05 EFG 2008 S. 58 Nr. 1

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Zur Einordnung der Tätigkeit eines Bildberichterstatters

Leitsatz

Eine freiberufliche Tätigkeit eines Journalisten bzw. Bildberichterstatters im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Wirklichkeit selbst unmittelbar geistig aufnimmt und als Nachricht weitergibt. Nicht ausreichend ist demgegenüber ein fotografisches Arrangement von Objekten, die dem Fotografen von dritter Seite als abzubildende Wirklichkeit vorgegeben wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 58 Nr. 1
CAAAC-52919

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