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Allgemeines | Empfängerbenennung in Anweisungsfällen
▶ Urteil: Empfänger i. S. des § 160 AO ist derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert übertragen wurde. Leistet der Stpfl. die Zahlung an den Verkäufer einer Ware in Erfüllung eines tatsächlich durchgeführten Kaufvertrages, so ist der Verkäufer auch dann als Empfänger anzusehen, wenn die Zahlung auf seine Anweisung hin an einen Dritten geleistet wird. Der Stpfl. ist daher nicht verpflichtet, den Inhaber eines Schweizer Nummernkontos, auf das er den Kaufpreis auf Anweisung des Verkäufers überwiesen hat, zu benennen. Darauf, ob es sich bei dem Dritten um eine Domizilgesellschaft oder ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen handelt, kommt es nicht an. Denn dem Sinn und Zweck des § 160 AO, die Besteuerung der Einnahmen beim Empfänger zu sichern, ist durch die Benennung des – wirt...