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Gewerbesteuerliche Änderungen ab 2008
Auswirkungen der Unternehmensteuerreform auf die Gewerbesteuer
Seit dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer 1998 wird verstärkt auch die Abschaffung der verbliebenen Gewerbeertragsteuer gefordert. Vorschläge für kommunale „Ersatzfinanzierungen” und die Integration der Gewerbesteuer in das übrige Ertragsteuersystem liegen seit Jahren vor. Zu Beginn der Diskussionen um eine grundlegende Unternehmensteuerreform bestand daher die Hoffnung, auch bei der Gewerbesteuer zu einer zukunftsweisenden Lösung zu gelangen, zumal der gültige Koalitionsvertrag die Ersetzung der Gewerbesteuer ausdrücklich anspricht. Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wird die Gewerbesteuer nun allerdings in ihrer Grundstruktur beibehalten und in ihren spezifischen Ausprägungen sogar noch gestärkt.
Hintergrund
Als im Sommer 2006 erste Eckpunkte für die geplante Unternehmensteuerreform bekannt wurden, war das Erstaunen groß. Statt der erhofften Abschaffung der Gewerbesteuer wurden eine neue Tarifstruktur und deutliche Hinzurechnungsverschärfungen vorgeschlagen. Insbesondere für Zinsaufwendungen war eine Ausdehnung der hälftigen Hinzurechnung über Dauerschuldzinsen hinaus vorgesehen, die auch die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer einschließen sollte.
Für Körperschaften hätten diese...