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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 7

Steuersatz bei Beteiligungseinkünften

Besteuerung von Gewinnausschüttungen aus 2001

Andrew Miles

Nach der Entscheidung des bleiben Ausschüttungen der nach altem Recht besteuerten Gewinne bei der Kapitalgesellschaft auch dann nach altem Recht körperschaftsteuerpflichtig, wenn diese ihre Beteiligung über eine Personengesellschaft hält. Damit stellt der BFH klar, dass Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften aus dem EK 40 auch bei Durchschleusung durch Personengesellschaften nach § 34 Abs. 9 KStG (jetzt § 34 Abs. 12 KStG) einer 40%igen Körperschaftsteuer unterliegen.

Maßgebliche Beteiligung an Personengesellschaft gehalten

Eine AG war an einer KG maßgeblich beteiligt. Die KG hielt ihrerseits Anteile an einer GmbH. Diese schüttete 2001 ihren Bestand an EK 40 (nach altem Recht besteuerte inländische Einkünfte) voll aus. Das Finanzamt veranlagte die AG zur Körperschaftsteuer 2001 zum Steuersatz von 40 % auf ihren Anteil am Dividendenertrag der KG, als ob sie die Einkünfte direkt bezogen hätte.

Die AG begehrte die einheitliche Anwendung des neuen Rechts und damit die Veranlagung zum Steuersatz von 25 % auf das Gesamteinkommen, da die Dividende durch die gewerblich geprägte KG vereinnahmt wurde und somit deren gewerblichen Bereich zuzuordnen sei....