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BGH 01.02.2007 IX ZR 180/04, NWB direkt 34/2007 S. 11
Hemmung der Verjährungsfrist
Der Lauf der Verjährungsfrist nach § 68 StBerG wird seit durch Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt.